Achtung:

Diese Software ist durch deutsche und/oder US-amerikanische Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Vertrge geschtzt. Unbefugte Vervielfltigung und unbefugter Vertrieb dieser Software oder Teilen davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann empfindliche Strafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Vor Installation und Nutzung lesen Sie bitte die fr diese Software gltigen Lizenzbestimmungen. Diese finden Sie im Anschluss an diesen Hinweistext. 

Haben Sie diese Software auf einer CD mit dem Vermerk "Trial-Version" oder zusammen mit einer fr Sie lizenzierten Software erhalten, so ist die Nutzung der Software nur zu Test- und Validierungszwecken gem den im Anschluss genannten Bestimmungen fr die Trial-License zulssig. Dazu ist es erforderlich, dass auf Ihrem Rechner Programme, Software-Bibliotheken etc. installiert werden. 
Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, die Installation entweder auf einem Einzelplatzrechner oder auf einem Rechner vorzunehmen, der nicht im Produktionsprozess eingesetzt oder zur Haltung wichtiger Daten bentigt wird, da es nicht vllig ausgeschlossen werden kann, dass vorhandene Dateien verndert oder berschrieben werden. Fr aus dieser Installation bzw. der Nichtbeachtung dieses Warnhinweises resultierende Schden und/oder Datenverluste knnen wir deshalb keinerlei Haftung bernehmen. 

Jede andere Art der Nutzung dieser Software ist nur mit Besitz einer gltigen Lizenz von uns zulssig. Sollten Sie nicht im Besitz einer gltigen Lizenz sein, die durch Vorlage eines entsprechenden Certificate of License/Software-Produktscheins nachgewiesen werden kann, brechen Sie bitte die Installation sofort ab und wenden Sie sich zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen bitte unverzglich an eine unserer Niederlassungen.


Allgemeine Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik
(2011-04-01)

1. berlassung der Software an Lizenznehmer und Einrumung von Nutzungsrechten an der Software

1.1 Fr die berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik durch uns an den Lizenznehmer gelten ausschlielich diese Allgemeinen Bedingungen. Allgemeine Geschftsbedingungen des Lizenznehmers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrcklich schriftlich zugestimmt haben. Fr den Umfang der berlassung der Software sind die beiderseitigen bereinstimmenden schriftlichen Erklrungen magebend. Wir rumen dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an der in der Auftragsbesttigung oder - falls der Lizenznehmer keine Auftragsbesttigung erhlt - an der im Certificate of License oder - falls der Lizenznehmer anstelle des Certificate of License einen Softwareproduktschein erhlt - an der im Softwareproduktschein genannten Software (nachfolgend "SW" genannt) ein. Das Certificate of License und der Softwareproduktschein werden nachfolgend zusammenfassend "CoL" genannt. Der Lizenznehmer erhlt das CoL mit der berlassung der SW bzw. des Lieferscheins. Die Form der berlassung der SW ergibt sich ebenfalls direkt aus der Auftragsbesttigung oder aus der in der Auftragsbesttigung enthaltenen Bestellnummer der SW in Verbindung mit den dazugehrigen Bestelldaten unseres zum Zeitpunkt der Auftragsbesttigung gltigen Katalogs (nachfolgend zusammenfassend "Auftragsdaten" genannt) bzw. aus dem CoL. Erhlt der Lizenznehmer keinen Datentrger, ist er berechtigt, die bei ihm bereits vorhandene SW in dem zur Ausbung der ihm eingerumten Nutzungsrechte erforderlichen Umfang zu vervielfltigen. Dies gilt entsprechend bei elektronischer berlassung der SW (downloading). Soweit in diesen Allgemeinen Bedingungen auf die Auftragsdaten bzw. das CoL verwiesen wird, ist der Verweis auf das CoL dann von Bedeutung, wenn der Lizenznehmer keine Auftragsbesttigung erhlt. In jedem Fall sind die in den Auftragsdaten enthaltenen Daten auch im CoL enthalten.

1.2 Die zu der SW gehrende Dokumentation (nachfolgend "Dokumentation" genannt) ist getrennt zu erwerben, es sei denn, es ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass diese zum Lieferumfang gehrt. Ist der Lizenznehmer nach Ziffer 1.1 zum Vervielfltigen der SW berechtigt, so gilt dies entsprechend fr die Dokumentation, soweit diese zum Lieferumfang gehrt.

1.3 Erhlt der Lizenznehmer von uns fr die SW einen License Key, der zur technischen Freischaltung der SW dient (nachfolgend "License Key" genannt), so ist dieser mit zu installieren.

1.4 Die dem Lizenznehmer an der SW eingerumten Rechte ergeben sich aus dem Lizenz-Typ (siehe Abschnitt 2) und  dem Software-Typ (siehe Abschnitt 3). Lizenz-Typ und Software-Typ ergeben sich aus den Auftragsdaten bzw. aus dem CoL. Erfolgt die berlassung der SW elektronisch oder durch die Einrumung von Vervielfltigungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und Pflichten auf die rechtmig erstellten Kopien. 

1.5 Ist der Lizenznehmer berechtigt im Besitz einer frheren Version/Release  der SW (nachfolgend "Frhere Version" genannt ), hat der Lizenznehmer das Recht, die an der SW eingerumten Nutzungsrechte nach seiner Wahl entweder an der SW oder - soweit dies technisch vorgesehen ist - an der Frheren Version auszuben (downgrading). Wenn die SW ein Upgrade oder PowerPack gem Abschnitt 4 ist, gilt ergnzend Abschnitt 4.

1.6 Sofern in der Readme-Datei der SW unter der Rubrik "Parallele Nutzung" Frhere Versionen  aufgefhrt sind, hat der Lizenznehmer das Recht, die an der SW eingerumten Nutzungsrechte alternativ auch an den dort aufgelisteten Frheren Versionen in einer (1) Instanz auszuben. Lautet die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte "Art der Nutzung": "Installation" oder "User", so steht dem Lizenznehmer das zuvor beschriebene Recht zustzlich und gleichzeitig an den dort aufgelisteten Frheren Versionen in einer Instanz zu. Eine "Instanz" im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen ist entweder eine Instanz in einer physischen Betriebssystem-Umgebung oder eine Instanz in einer virtuellen Betriebsystem-Umgebung. Die bertragbarkeit der Nutzungsrechte an den Frheren Versionen ist nur gemeinsam mit den Nutzungsrechten an der SW gem. Ziffer 5.3 zulssig.

1.7 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Lizenznehmer nur den Datentrger aber keine Lizenz erhlt, so ist der Lizenznehmer zur Nutzung der SW erst berechtigt, wenn er eine Lizenz entsprechend Abschnitt 2 erwirbt. Bis zum Erwerb der Lizenz ist der Lizenznehmer auch nicht zur Weitergabe der SW an Dritte berechtigt. 

1.8 Soweit die SW Open Source Software (nachfolgend "OSS" genannt) enthlt, ist diese in der Readme_OSS-Datei der SW aufgefhrt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die OSS gem den jeweils einschlgigen, fr die OSS geltenden Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind auf dem Datentrger, mit dem der Lizenznehmer die SW erhlt, enthalten. Fr OSS gelten vorrangig vor den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen die Lizenzbedingungen, denen die jeweilige OSS unterliegt. Soweit die Lizenzbedingungen fr die OSS eine Herausgabe des Quellcodes vorsehen, werden wir diesen auf Verlangen des Lizenznehmers gegen entsprechenden Aufwendungsersatz zur Verfgung stellen.

1.9 Die SW kann neben OSS auch andere Lizenzsoftware sein oder enthalten, d. h. Software, die nicht von uns selbst entwickelt wurde, sondern die wir von Dritten (nachfolgend "Lizenzgeber" genannt), z. B. Microsoft Licensing Inc., lizenziert bekommen haben. Erhlt der Lizenznehmer in diesem Fall mit der SW in der Readme_OSS-Datei Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese vorrangig vor diesen Allgemeinen Bedingungen.  Enthlt oder ist die SW Lizenzsoftware und erhlt der Lizenznehmer mit der SW Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Lizenznehmer gegenber. Fr die Haftung von uns dem Lizenznehmer gegenber gelten in jedem Fall diese Allgemeinen Bedingungen.


2. Lizenz-Typ
Je nach Lizenz-Typ werden dem Lizenznehmer an der SW die folgenden Rechte eingerumt: 

2.1 Single License (One Off License, Copy License)
Der etwaig im Softwareproduktschein verwendete Begriff One Off License oder Copy License entspricht der Single License. Die folgende Regelung gilt fr die One Off License/Copy License voll umfnglich. Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW in einer (1) Instanz zu installieren und die so installierte SW auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (s. "Art der Nutzung") zu nutzen. 

2.2 Floating License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW auf beliebig vielen Gerten des Lizenznehmers zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die SW zeitgleich benutzen drfen ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung").

2.3 Rental License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW in einer (1) Instanz zu installieren und zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der SW. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW - unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.

2.4 Rental Floating License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW auf beliebig vielen Gerten des Lizenznehmers zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die SW zeitgleich benutzen drfen, ergibt sich ebenfalls aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung"). Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der SW. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum  beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW  unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.

2.5	Demo License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW in einer (1) Instanz zu installieren und zu Validierungszwecken zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum  beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW  unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.

2.6	Demo Floating License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte, gem Ziffer 5.3 bertragbare Recht, die SW auf beliebig vielen Gerten des Lizenznehmers zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die SW zeitgleich zu Validierungszwecken benutzen drfen, ergibt sich ebenfalls aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung"). Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum  beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW  unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.

2. 7 Trial License
Der Lizenznehmer erhlt das nicht-ausschlieliche, nicht-bertragbare Recht, die SW auf einem (1) Gert zu installieren und zu Validierungszwecken auf die in den Auftragsdaten bzw.  im CoL genannte Art (s. "Art der Nutzung") zu nutzen.  Die Nutzungsdauer ist auf 14 Tage - beginnend mit dem erstmaligen Starten der SW - begrenzt, es sei denn, aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL ergibt sich eine andere Nutzungsdauer.


3. Software-Typ
Ist der Software-Typ weder in den Auftragsdaten, noch im CoL angegeben, so gelten fr die SW die Rechte nach Ziffer 3.2 (Runtime Software).

3.1 Engineering Software (nachfolgend "E-SW" genannt)
Erzeugt der Lizenznehmer mit E-SW eigene Programme oder Daten, die Teile der E-SW enthalten, so hat der Lizenznehmer das lizenzgebhrenfreie Recht, diese  Teile der E-SW als Bestandteil seiner eigenen Programme oder Daten zu vervielfltigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu berlassen. Bei der berlassung an Dritte sind diesen hinsichtlich der o.g. Teile der E-SW den Ziffern 5.1. und 5.2. entsprechende Bestimmungen schriftlich aufzuerlegen.

3.2 Runtime Software (nachfolgend "R-SW" genannt)
Bindet der Lizenznehmer R-SW oder Teile davon in eigene Programme oder Daten ein, so muss der Lizenznehmer vor jeder Installation oder Vervielfltigung - je nachdem, was frher erfolgt -  der eigenen Programme oder Daten, die R-SW oder Teile davon enthalten, eine Lizenz an der R-SW entsprechend der beabsichtigten Nutzungsart gem dem dann gltigen Siemens-Katalog erwerben. berlsst der Lizenznehmer die genannten Programme oder Daten Dritten zur Nutzung, so sind diesen hinsichtlich der darin enthaltenen Teile der R-SW dem Abschnitt 5 entsprechende Bestimmungen schriftlich aufzuerlegen. Davon unberhrt bleibt die Verpflichtung des Lizenznehmers, eine Lizenz an der R-SW zu erwerben, wenn diese im Original vervielfltigt wird. Sofern in der R-SW Tools zur Parametrierung/Konfiguration enthalten und fr diese erweiterte Rechte eingerumt sind, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der R-SW.


4. Upgrade und PowerPack 
Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, z.B. durch den Zusatz "Upgrade" oder "PowerPack"  beim Produktnamen der SW, dass die SW der Hochrstung einer anderen Software dient (nachfolgend "Ursprungslizenz" genannt), enden mit der Hochrstung die dem Lizenznehmer an der Ursprungslizenz ursprnglich eingerumten Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte gem. Ziffer 1.6 bleiben hiervon unberhrt. Der Lizenznehmer ist jedoch berechtigt, jederzeit die Hochrstung - soweit dies technisch vorgesehen ist - rckgngig zu machen (downgrading) und die ihm eingerumten Nutzungsrechte an der SW an der Ursprungslizenz in entsprechender Anwendung von Ziffer 1.5 auszuben.


5. Weitere Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

5.1 Wenn auf dem Datentrger oder der Readme-Datei der SW kein gegenteiliger Vermerk ber eine bestimmte Anzahl von Kopien enthalten ist, darf der Lizenznehmer von jedem Exemplar der SW, zu dessen Nutzung er nach diesen Allgemeinen Bedingungen berechtigt ist, eine angemessene Anzahl von Kopien anfertigen, die ausschlielich fr Datensicherungszwecke verwendet werden drfen. Im brigen darf der Lizenznehmer die SW nur vervielfltigen, wenn und soweit ihm von uns schriftlich Vervielfltigungsrechte eingerumt sind.

5.2 Der Lizenznehmer darf die SW nicht ndern, nicht zurckentwickeln oder bersetzen und er darf keine Teile herauslsen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Der Lizenznehmer darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der SW oder dem Datentrger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfltigung berechtigt ist, bei dieser unverndert mit vervielfltigen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend fr die gem Abschnitt 1 berlassene Dokumentation.

5.3 Der Lizenznehmer ist berechtigt, das ihm eingerumte Nutzungsrecht komplett auf einen Dritten zu bertragen, vorausgesetzt er trifft mit dem Dritten eine schriftliche Vereinbarung, die allen Bestimmungen dieses Abschnitts 5 entspricht und er keine Kopien der SW behlt. Hat der Lizenznehmer fr die SW einen License Key erhalten, so ist dieser dem Dritten zusammen mit der SW zu berlassen. Ferner ist dem Dritten das CoL zusammen mit diesen Allgemeinen Bedingungen zu bergeben. Der Lizenznehmer wird uns auf unseren Wunsch jederzeit das fr die SW erhaltene CoL vorlegen. 

5.4 Ist die SW ein PowerPack oder ein Upgrade, wird der Lizenznehmer das CoL der Ursprungslizenz aufbewahren und auf Wunsch von uns jederzeit zusammen mit dem CoL der SW vorlegen. bertrgt der Lizenznehmer sein Nutzungsrecht an der PowerPack SW bzw. Upgrade SW gem Ziffer 5.3, wird er dem Dritten auch das CoL der Ursprungslizenz bergeben.

5.5 Erhlt der Lizenznehmer einen Datentrger, der neben der SW weitere Software-Produkte enthlt, die zur Nutzung freigeschaltet sind, so hat er an diesen freigeschalteten Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches  Recht, sie ausschlielich fr Validierungszwecke  zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung betrgt 14 Tage, beginnend mit dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z.B. in der Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist. Fr diese ausschlielich zu Validierungszwecken berlassenen Software- Produkte gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d.h. ohne die SW an einen Dritten weiterzugeben.

Im brigen gelten die Bedingungen des Kaufvertrags.

Version 3.0
